Die Landesregierung hat heute im Justizausschuss auf Antrag der Linksfraktion über die rechtliche Einordnung des „Fahndungsaufrufes“ von „Bild“ im Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim G20-Gipfel, der von der Saar-CDU auf ihrem Facebook-Profil geteilt wurde, berichtet. Im Anschluss ist der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE Dennis Lander enttäuscht:
„Die Landesregierung beruft sich auf eine ‚fehlende Organkompetenz‘, dabei wäre eine rechtliche Prüfung und Einordnung durch das Justizministerium angebracht. Schließlich ist die Fahndung nach mutmaßlichen Straftätern Angelegenheit von Polizei und Justiz, nicht von ‚Bild‘ und Saar-CDU. Und ohne richterlichen Beschluss darf auch die Polizei kein Foto eines mutmaßlichen Straftäters veröffentlichen.
Die ‚Fahndung‘ von ‚Bild‘ und Saar-CDU ist daher auch nach Einschätzung vieler Juristen rechtswidrig und grenzt fast schon an Amtsanmaßung. Umso bedauerlicher, dass die Landesregierung nicht einmal Kenntnis darüber hat, ob entsprechende Ermittlungen laufen. Es hat beinahe den Anschein, als sei dem Justizminister dieser Vorgang seiner Partei peinlich.“