HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat sich abgezeichnet, insofern überrascht sie nicht. Das Urteil ist kein Freispruch für die NPD. Das Gericht hat klar und deutlich gemacht, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebt. Allein ihr fehlender Einfluss verbietet es aber, das schärfste Schwert, das Parteienverbot, einzusetzen. Das bedeutet nicht, dass die Politik sich mit verfassungsfeindlichen Parteien abfinden muss. Neben der politischen Auseinandersetzung müssen wir deshalb extremistische Parteien auch über die Parteienfinanzierung bekämpfen.

Eine Kürzung oder Streichung der staatlichen Zuweisungen darf nicht erst dann erfolgen, wenn die Partei verboten ist, sondern muss bereits präventiv geschehen. Wir müssen die Regeln dahingehend ändern, dass auch strafrelevante Handlungen einer Partei beziehungsweise ihrer Funktionäre zu einer Einschränkung oder Abschaffung der Finanzierung führen können. Es kann nicht sein, dass der Staat Parteien finanzieren muss, die ihn offensiv bekämpfen. Jetzt müssen im ersten Schritt die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts intensiv ausgewertet werden.“
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