Ab Juli sind dort Beraterinnen und Berater im Einsatz, die selbst die Erfahrung einer Behinderung gemeistert haben und so Menschen mit Behinderung als „Peerberater“ optimal unterstützen können. Diese Berater sind völlig unabhängig und weder den Kostenträgern, noch den Anbietern von Leistungen gegenüber verpflichtet.
Mehr Teilhabe wird auch das neue Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz „SBGG“ bringen, das sich bis Ende Juli in der externen Anhörung der Landesregierung befindet , wobei hierbei die Möglichkeit für alle Menschen im Land besteht, sich über das Internet an der Gesetzesberatung zu beteiligen. Darin wird unter anderem geregelt, dass die Behindertenbeauftragte künftig durch den Landtag für die Dauer einer Periode gewählt wird und eine unabhängige Monitoringstelle eingerichtet wird.
Auch finanziell bildet sich der Stellenwert der Inklusion im Sozialministerium ab: „Im Saarland werden bereits viele Hilfen für Menschen mit Behinderung angeboten. Jahr für Jahr werden im Landeshaushalt große Summen für die Leistungen für die Arbeit mit den Menschen mit Behinderung bereitgestellt. 2017 waren es 290 Mio. € zum Vergleich: 2012 waren es noch rund 250 Mio. €, d.h. in den letzten 5 Jahren sind die Ausgaben jedes Jahr um rund 3% angestiegen“, so Ministerin Bachmann.

















