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Neunkirchen (ots)

Saarbrücken/Neunkirchen. Wer sein Kind mit dem Auto zur Schule bringt, sollte Vorbild sein und den Sicherheitsgurt angelegt haben. Warum? Dies musste heute Morgen (19.09.2023) ein 38-Jähriger aus Neunkirchen erfahren.

Im Rahmen der Schulwegsicherung fiel der nicht angeschnallte Mann den Beamten der Verkehrspolizei in Neunkirchen auf, als er seinen sieben Jahre alten Sohn zur Schule bringen wollte. Auch der Filius war nicht vorschriftsgemäß gesichert.

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Bei der folgenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer keinen Führerschein besaß, dafür aber ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Zwar konnte er die geforderte Summe begleichen, so dass der Haftbefehl nicht vollstreckt werden musste.

Allerdings erwartet ihn jetzt neben dem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Nichtanlegen der Sicherheitsgurte.

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