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Im Saarland bleibt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte wegen des Niedrigwassers auf dem Rhein länger ausgesetzt. Die verlängerte Ausnahme gilt bis zum 31. Oktober 2026 und ersetzt die bereits erteilte Genehmigung vom 17. August 2026. Ausgegeben wurde die Regelung am 28. September 2026.

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Hintergrund sind die weiter anhaltenden niedrigen Wasserstände und die Einschränkungen im Binnenschiffsverkehr. Güter, die derzeit nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraße transportiert werden können, können damit leichter auf die Straße verlagert werden. Die Ausnahme gilt für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit der aktuellen Niedrigwassersituation und den daraus folgenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Auch dazugehörige Leerfahrten sind eingeschlossen.

Mobilitätsministerin Petra Berg erklärte, das Niedrigwasser belaste weiter Lieferketten und Rohstoffversorgung der Industrie; für das Saarland als Industriestandort müssten notwendige Waren und Rohstoffe zuverlässig ankommen. Das Land hat die Verlängerung nach eigenen Angaben mit anderen Ländern abgestimmt, damit Warenströme und Lieferketten trotz eingeschränkter Wasserstraßen möglichst stabil bleiben. Die Ausnahmegenehmigung steht online unter www.saarland.de/aufhebung-sonn-feiertagfahrverbot-1verlaengerung.

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