„Deshalb legen wir in der Woche ab 18. Mai zunächst einen besonderen Schwerpunkt auf Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf. Ich bin zuversichtlich, dass wir dann mit dem weiteren Fahrplan ab dem 25. Mai ein gutes Wechselspiel von Präsenzunterricht und Lernen von zuhause erreichen“, erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.

In der Woche ab dem 25. Mai wird es dann für alle Grundschul-jahrgangsstufen und die Klassenstufen 5 und 6 Präsenzunterricht geben. In der Woche ab dem 2. Juni werden auch die Klassenstufen 7 und 8 in den Präsenzunterricht einbezogen.

Die Planungen für die einzelnen Schulformen vom 25. Mai bis zum 3. Juli im Überblick:

Grundschulen:
Alle Schüler*innen der Grundschulen sollen ab dem 25. Mai in einem wochenweise rollierenden System zwischen Präsenzunterricht und Lernen zuhause wechseln. Der wochenweise Wechsel der Lerngruppen an den Schulen weicht von den Regelungen für die weiterführenden Schulen ab. An den Grundschulen sind auch jahrgangsübergreifende Lerngruppen möglich.
Streichert-Clivot: „Der wochenweise Wechsel der Grundschülerinnen und -schüler zwischen Präsenzunterricht und Lernen von zuhause ermöglicht die enge pädagogische Begleitung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.“
Förderschulen:
Die Schüler*innen der Förderschulen steigen ab dem 25. Mai in die schulischen Präsenzphasen mit einem wöchentlichen oder in 14-tägigen Rhythmus ein. Die Schulen entscheiden in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht entsprechend der jeweiligen Standortkapazitäten und unter Abwägung der pädagogischen und organisatorischen Bedingungen, welche Schüler*innengruppe je Standort zu welchem Zeitpunkt und für welche Dauer Präsenzunterricht erhält.
Streichert-Clivot: „Für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen sind individuelle Angebote besonders wichtig, Präsenzunterricht muss nicht das Mittel der Wahl sein. Deshalb haben wir geregelt, dass die Schulpflicht unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe durchaus auch zuhause erfüllt werden kann. Hier ist eine enge Abstimmung mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten besonders wichtig.“
Gemeinschaftsschulen und Gymnasien:
Die weitere Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts erfolgt an den beiden Schulformen in der Woche ab dem 25. Mai für die Schüler*innen der Klassenstufen 5 und 6. Ab dem 2. Juni folgen die Klassenstufen 7 und 8.
Diese Jahrgänge werden an den Gemeinschaftsschulen bis zum Schuljahresende an jeweils zwei Wochentagen in der Schule unterrichtet – mit Ausnahme der Schüler*innen der Klassenstufe 5, die in der Woche vom 25. bis 29. Mai an drei Wochentagen in die Schule kommen.
In den letzten drei Wochen des Schuljahres werden auch die Schüler*innen der Einführungsphase (Klassenstufe 11 an Gemeinschaftsschulen) an jeweils insgesamt fünf Wochentagen in der Schule unterrichtet.
Nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen für den Hauptschulabschluss (HSA) und den mittleren Bildungsabschluss (MBA) werden die Prüflinge von der Teilnahme am Unterricht freigestellt. Die Schüler*innen der Klassenstufen 9 und 10, die eine Übergangsberechtigung anstreben, lernen in der Zeit der schriftlichen Abschlussprüfungen zuhause. Danach können sie in Absprache mit den Lehrkräften individuelle Lernangebote in der Schule wahrnehmen.
An den Gymnasien erfolgt die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Klassenstufen 5, 6, 7 und 8 weitestgehend analog zu den Gemeinschaftsschulen. Nach den schriftlichen Abiturprüfungen werden die Schüler*innen der Klassenstufe 9 an insgesamt fünf Wochentagen, die Schüler*innen der Einführungsphase (Klassenstufe 10) an 4 Wochentagen bis zum Schuljahresende unterrichtet. Das Lernen von zuhause wird weiterhin aufrechterhalten.
Berufliche Schulen:
An den beruflichen Schulen sind zwei weitere Stufen der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts vorgesehen. Ab dem 18. Mai kehren die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe wieder in den Präsenzunterricht zurück, ebenfalls weitere Stufen in der dualen und schulischen Ausbildung (Grundstufe/Fachstufe) sowie die Klassen des Übergangsbereichs (Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Berufsgrundschule (BGS), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)).

Ab dem 8. Juni werden die weiteren Klassenstufen in den folgenden Schulformen beschult:
–         Berufliches Oberstufengymnasium Klassenstufe 11 (BOG),
–         Fachoberschulen Klassenstufe 11 (FOS),
–         Berufsfachschulen Klassenstufe 10 (BFS),
–         Höhere Berufsfachschulen Klassenstufe 11 (HBFS),
–         weitere Stufen in der dualen Ausbildung (Grundstufe/Fachstufe) und Fachschule für Sozialpädagogik Klassenstufe 11 (FSP).
Nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen werden an den beruflichen Schulen die Prüflinge von der Teilnahme am Unterricht freigestellt.

In den Vollzeitschulformen der beruflichen Schulen werden die Schüler*innen in der Regel durchschnittlich mit 15 bis  20 Wochenstunden beschult, in den Teilzeitschulformen durchschnittlich mit 6 bis 12 Wochenstunden.

Maßgeblich bleibt das Einhalten der Vorgaben des Infektionsschutzes, wie sie im Musterhygieneplan des Landes niederlegt sind, vor allem in Bezug auf Abstandsregelungen und daraus folgenden Obergrenzen für einzelne Lerngruppen. Abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens können jederzeit Anpassungen der derzeitigen Planungen erforderlich sein.

Streichert-Clivot: „Der Gesundheitsschutz steht weiter an erster Stelle. Damit die weitere Wiederaufnahme des Schulbetriebs gelingen kann, müssen sich alle Beteiligten an die geltenden Hygieneregeln halten. Alle müssen für sich und andere Verantwortung übernehmen. Bisher hat das gut geklappt.“

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