Foto: LVGL / LfS
Anzeige

Aufgrund dringender Baumfällarbeiten muss der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) die Emmersweilerstraße in Großrosseln (Regionalverband Saarbrücken) kurzfristig voll sperren.

Anzeige

Wegen Gefahr im Verzug erfolgt die Vollsperrung heute und dauert voraussichtlich bis zum 18. August 2023.

Umsturzgefährdet und daher zu fällen ist eine marode Eiche im Ortskern von Großrosseln seitlich der Rosselthalhalle.

Während der Baum und seine Blätter auf den ersten Blick gesund erscheinen, wurde bei näherer Untersuchung festgestellt, dass die Eiche im Inneren von Fäule befallen ist. Die Stabilität der Eiche ist aufgrund von Holzfäule an den Starkwurzeln und im Kernholz stark beeinträchtigt. Zusätzlich wurde am Stammfuß eine Ameisenart entdeckt, die eine erhebliche Zersetzung des Holzes verursacht und sich ausschließlich in stark geschädigtem Holz ansiedelt. Ein Schleimfuß deutet zudem darauf hin, dass der Baum von holzzersetzenden Pilzen befallen ist. Auch die Stützwurzel der Eiche, die im Vorderbereich ausgebildet wurde, um an einem solch exponierten Standort stehen zu können und die den Baum von unten in die Senkrechte drückt, hat sich bei Messungen als marode erwiesen. Die Eiche verfügt über keine Standfestigkeit mehr.

Den Zustand des Baums hat ein externer Gutachter beurteilt. Zudem wurde eine mögliche Besiedlung durch Vögel oder Fledermäuse von einem Ökologen geprüft. Bedenken bezüglich einer Fällung bestehen nicht. Diese ist insbesondere erforderlich, da die Eiche aufgrund ihrer instabilen Verfassung eine akute Gefahr für den Verkehr darstellt. Sie steht an einem stark frequentierten Parkplatz an einer Hauptdurchfahrtsstraße, unter der sich ein Brunnen mit Sitzgelegenheiten befindet.

Die Sperrung erfolgt zwischen der Einmündung Karlsbrunner Straße und der Ausfahrt der Rosseltalhalle. Eine entsprechende Umleitung führt über die Karlsbrunner Straße, Zum Glockenberg, die Warndtstraße und die Kirchstraße. Für Besucher der Straße Am Mühlenbach wird für die Dauer der Sperrung die dortige Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Der LfS rechnet während der Maßnahme mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, mögliche Beeinträchtigungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrtzeit einzuplanen.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein