Zweibrücken (ots) – Am Dienstagnachmittag, 06.10.2026, haben Ordnungsamt der Stadt Zweibrücken und Polizeiinspektion Zweibrücken in der Hauptstraße kontrolliert, ob Fahrzeuge verbotswidrig durch die Fußgängerzone fahren. Die Kontrolle lief von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Insgesamt gab es 25 Beanstandungen. Neben Ordnungswidrigkeiten, darunter Fahren unter Drogeneinfluss, stellten die Kontrollkräfte auch Straftaten fest, etwa Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. In zwei Fällen nutzten Kinder E-Scooter, obwohl dafür ein Mindestalter von 14 Jahren gilt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Fahrzeuge in der Fußgängerzone grundsätzlich nicht erlaubt sind. Das gilt auch für Fahrräder, Krafträder und E-Scooter. Ausnahmen bestehen für Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten sowie für Anliegerverkehr. Nach Angaben der Polizei stellt Fahrzeugverkehr dort vor allem für Fußgänger eine Gefahr dar, weil sie in der Fußgängerzone nicht damit rechnen.
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