Die vierte Welle der Corona-Pandemie hat deutlich Fahrt aufgenommen. Auffrischungsimpfungen können dabei helfen, die Infektionswelle zu brechen. Sie sollen grundsätzlich für alle möglich sein. Auch die Testpflicht in Pflegeheimen soll ausgeweitet werden. Das haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen. Ein Überblick.
„Vor uns liegen sehr schwere Wochen“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angesichts der hohen Infektionszahlen und der hohen und steigenden Belastung von Krankenhäusern und insbesondere Intensivstationen. Es gehe nun darum, gemeinsam diese „vierte Welle zu brechen“, sagte er am Ende der zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz in Lindau am Bodensee.
Booster-Impfungen sollten „die Regel werden“
Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich dafür ausgesprochen, Auffrischungsimpfungen für alle Altersgruppen anzubieten. Dies sei, so Spahn, ein „wichtiges Signal“ in diesen Tagen, bei dem man sich auch mit der Ärzteschaft einig sei. Denn: „Wir brauchen mehr Tempo“ bei den sogenannte Booster-Impfungen. Somit kann jede und jeder, bei dem die Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, die Auffrischungsimpfung bekommen. Insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und Pflege-Personal sollen aktiv angesprochen werden. “Boostern nach sechs Monaten sollte die Regel werden, nicht die Ausnahme”, so Spahn.
Nach wie vor kann man bei Arztpraxen nicht nur die Erstimpfung, sondern auch die Auffrischungsimpfung bekommen. Darüber hinaus soll es weitere Angebote der Länder und Kommunen geben, zum Beispiel mobile Angebote wie Impfbusse, aber auch Impfzentren. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung) für Menschen, die besonders gefährdet sind. Das betrifft u.a. alle ab 70, Menschen in Pflegeheimen und Immundefiziente. Über diese Empfehlung hinaus können alle ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der zweiten Impfung bekommen.
„2 G“ als Option für Regionen mit hohem Infektionsgeschehen
Die bisher schon vielerorts angewandte „3-G“-Regel (geimpft, genesen oder getestet) als Zugangsvoraussetzung z.B. für Veranstaltungen in Innenräumen sei nun noch wichtiger geworden. Allerdings sei man einig, dass die Umsetzung dieser Regel besser kontrolliert werden müsse. Für bestimmte Regionen mit sehr hohem Infektionsgeschehen gebe es aber auch die Option, die „2-G“-Regel (geimpft oder genesen) anzuwenden. Einige Länder hätten diese Regel zum Teil schon eingeführt, nun war es erstmals Konsens zwischen Bund und allen Ländern, dass es in manchen besonders belasteten Regionen diese Option geben müsse.
Tests in Pflegeheimen, auch für Geimpfte und Genesene
In Pflegeeinrichtungen soll es künftig verpflichtend Tests geben, und zwar auch für Geimpfte und Genesene. Dies gilt sowohl für das Personal als auch für Besucherinnen und Besucher. Es gehe darum, so Spahn, „die Orte zu schützen, wo die besonders Verwundbaren leben“. Damit soll verhindert werden, dass das Virus in die Einrichtungen getragen wird.