Symbolbild

„Verspätet geht der Referentenentwurf der EEG-Novelle aus dem Bundeswirtschaftsminiserium (BMWi) nun in die Ressortabstimmung. Aber was lange währt, ist noch lange nicht gut gemacht. Nach den Eingeständnissen, im Klimaschutz zu wenig getan zu haben, hätten wir uns hier deutlich mehr erwartet. Nun muss nachgebessert werden, um Klimaziele und Erneuerbare Ausbauziele zu schaffen und den notwendigen Innovationsimpuls zu senden,“ kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. 

Zwar würden einige von der Erneuerbaren-Branche adressierte Baustellen erkannt und angegangen, wie der Wegfall des Netzausbaugebiets bei der Winkraft oder die bundeseinheitliche Regel zur Kommunalbeteiligung, aber weder reichten die benannten Ausbaupfade, noch seien alle Hürden beseitigt. So würden 71 Gigawatt installierte Leistung von Windenergie an Land im Jahr 2030 nicht ausreichend, um den wachsenden Bedarf zu decken und die Klimaziele zu erreichen. 

„Es braucht jetzt starke positive Signale in den Markt, dass die Erneuerbaren tragende Säule der Energieversorgung sind. Dazu gehört außer einer mutigen EEG-Novelle auch die Erleichterung in den Genehmigungsverfahren und ein zügiger Neuanlauf der Flächenbereitstellung in den Ländern. Bei der Solarenergie sind sogar neue Schikanen geplant, die die Entfesselung der Photovoltaik weiter behindern“, so Peter. 

So sollen beispielsweise neue Photovoltaiksysteme bei Betrieben nur noch gefördert werden, wenn diese Solarstrom nicht mehr anteilig selbst verbrauchen und zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. „Andersherum wird ein Schuh daraus, indem die Eigenversorgung von Betrieben und Privatpersonen endlich gestärkt wird“, so Peter. Bei der Bioenergie würde der vorgesehene Ausbaupfad sogar eine Halbierung des Bestands bedeuten, zumal nur 50 Prozent der Gebote bezugschalgt werden sollen, wenn das Ausschreibungsvolumen nicht ausgeschöpft sei. Auch sei eine neue Ausschreibung für Südanlagen geplant, die nur 15 Prozent der Jahresstunden laufen dürften und es fehle eine neue Gülleklasse. Die Änderungen des § 51 werte die Branche als Kampfansage an alle Erneuerbaren, denn statt diese Regel abzuschaffen, wie es die Branche mit Blick auf die negativen Strompreie fordere, gelte sie jetzt ab der ersten Viertelstunde.

Erfreulicherweise sehe der Entwurf vor, die Annahme über den künftigen Bruttostromverbrauch mit dem Erfahrungsbericht 2023 neu zu evaluieren. „Diese grundsätzliche Erkenntnis begrüßen wir“, so Peter. Hier zeige sich, dass sich die Bundesregierung bei ihren eigenen Annahmen zur Entwicklung des Bruttostrombedarfs doch nicht so sicher sei. Der BEE hat bereits im vergangenen Jahr in seinem 2030-Szenario dargelegt, dass durch die zunehmende Sektorenkopplung der Strombedarf bis 2030 steige und eine Ökostromlücke von 100 Terawattstunden zu befürchten sei, wenn hier nicht nachgebessert werde. „Der BEE setzt jetzt auf die Ressortabstimmung und die politischen Abstimmungen, damit dieser Entwurf zu dem wird, was er werden muss: Ein Aufbruchssignal für Klimaschutz und Energiewende“, so Peter abschließend.

Den bekannt gewordenen Referentenentwurf des “Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 25. August 2020” kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:

“Peter Altmaier legt einen enttäuschenden Entwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Die im Entwurf erst 2050 angestrebte Treibhausgasneutralität des Stromsektors reicht bei weitem nicht aus, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Strom aus erneuerbaren Quellen muss als Energiequelle andere fossile Energieträger in den Bereichen Verkehr, Wärme und Industrie ersetzen. Deshalb brauchen wir bis 2030 einen Anteil von 75 Prozent Erneuerbare Energien, nicht 65 Prozent wie vom Wirtschaftsministerium im Entwurf vorgeschlagen. Dafür müssen die jährlichen Ausbauziele vom Wirtschaftsministerium erhöht werden – für Photovoltaik auf brutto 10 GW und für Windenergie auf 6 GW bis 2030. Völlig absurd ist die Überprüfung der Ausbauziele bis 2023, da die Prüfergebnisse längst vorliegen und bekannt sind. Hier werden wertvolle Jahre verschenkt.

Zwar enthält der Entwurf des EEG auch lobenswerte Ansätze wie die Vorschläge zur finanziellen Beteiligung von Standortkommunen, aber die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern an Projekten der Energiewende werden leider auch mit diesem Gesetzentwurf nicht gestärkt. Sowohl eine stärkere Unterstützung für Bürgerenergiegesellschaften, als auch die Ermöglichung von ökonomischer Teilhabe durch die Bürger als Erzeuger- und Verbrauchsgemeinschaften fehlen völlig im Entwurf des Wirtschaftsministeriums.”

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