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Nach dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht muss die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen ebenfalls auf den Prüfstand. Das fordert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) angesichts aktueller Veröffentlichungen des thüringischen Gesundheitsministeriums.

“Nachdem eine allgemeine Impfpflicht im Bundestag gescheitert ist, kann auch an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht festgehalten werden”, sagt die thüringische Landesvorsitzende und bpa-Vizepräsidentin Margit Benkenstein. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei als Vorstufe zur allgemeinen Impfpflicht gedacht gewesen, um vulnerable Gruppen umfangreich zu schützen. “Es ergibt keinen Sinn, wenn ungeimpfte Angehörige das Virus einschleppen oder sich geimpftes Personal außerhalb der Einrichtungen ansteckt.”

In Thüringen sind seit dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März fast 9.000 ungeimpfte Beschäftigte gemeldet worden, teilt das Gesundheitsministerium in einem “Zwischenstand” mit. “Noch ist die Rede davon, dass ab Mitte Juli die ersten Arbeits- und Betretungsverbote ausgesprochen werden könnten. Doch alle Verantwortlichen wissen bereits jetzt, dass es dazu aller Voraussicht nach nicht kommen wird. Zum einen würden sich gefährliche Versorgungslücken auftun, zum anderen kommen die Gesundheitsämter bei der erforderlichen Einzelfallprüfung personell überhaupt nicht hinterher”, kommentiert Benkenstein.

Vor allem eine geplante erneute und detailliertere Erhebung des Impfstatus der Beschäftigten im Herbst müsse verhindert werden. “Die Einrichtungen haben keine Zeit dafür, Daten doppelt zu erheben und zu melden. Wenn es den politisch Verantwortlichen nicht gelingt, sich zu einer allgemeinen Impfpflicht durchzuringen, müssen auch die Einzelmaßnahmen in der Pflege vom Tisch. Stattdessen sollte die Werbung für eine freiwillige Impfung mit Blick auf eine mögliche drohende Herbstwelle massiv ausgeweitet werden.”

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 300 in Thüringen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge.

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