Quelle: "obs/CosmosDirekt"
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Anlässlich der Diskussionen über die Neufassung der EU-Führerscheinrichtlinie stellt der ADAC klar: Viele Vorschläge, die derzeit öffentlich werden, resultieren aus Stellungnahmen und Rückmeldungen zum Entwurf der EU-Kommission zur Führerscheinrichtlinie, die seit März 2023 vorliegt.

Sie vermitteln ein Bild von der Breite der Diskussion, beschreiben aber noch nicht eine konkrete Entscheidung. Das gilt beispielsweise für die Einführung eines Stufenführerscheins in der Klasse B mit den Klassen B für leichtere und B+ für schwerere Fahrzeuge sowie für ein mögliches Nachtfahrverbot für Fahranfänger. Die finale Neufassung ist vor 2024 nicht zu erwarten. Grundsätzlich verfolgt die vierte EU-Führerscheinrichtlinie das Ziel, die Verkehrssicherheit in den europäischen Mitgliedstaaten weiter zu verbessern. Zu den Inhalten des Vorschlags der EU-Kommission hat auch der ADAC – wie folgt – Stellung bezogen.

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Fahreignungsprüfungen ab 70: Eine Verpflichtung zu Überprüfung der Fahreignung für bestimmte Altersgruppen lehnt der ADAC ab. Zwar kann es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen, dennoch ist das Unfallrisiko älterer Autofahrer nicht außergewöhnlich hoch. Der ADAC befürwortet freiwillige unterstützende Elemente, wie ein Fahr-Fitness-Check, können einen positiven Beitrag zum Erhalt der eigenen Fahrfähigkeiten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten.

Erweiterung der Gültigkeit von Führerscheinen der Klasse B auf 4,25t mit alternativem Antrieb: Der ADAC fordert für Wohnmobile die generelle Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 4,25t zGM – unabhängig von deren Antriebsart. Und dies ohne eine Begrenzung der Regelung auf einen Vorbesitz der Klasse B von zwei Jahren, ehe diese Fahrzeuge gefahren werden dürfen.

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Digitaler Führerschein: Mit der 4. Führerscheinrichtlinie soll ein europaweit gültiger digitaler Führerschein (als App auf dem Smartphone) eingeführt werden. Der ADAC begrüßt die Idee auf EU-Ebene, weil sie Erleichterungen für den Bürger mitbringt, der nur noch sein Handy – das er ohnehin immer dabeihat – vorzeigen muss. Es muss jedoch in der Umsetzung geklärt werden, wie Fahrverbote/Fahrerlaubnisentzüge in einer Polizeikontrolle schnell erkannt werden können.

Begleitetes Fahren: Die Rahmenbedingungen für das begleitete Fahren sollen vereinheitlicht und EU-weit anerkannt werden. Fahrten im Rahmen des begleiteten Fahrens über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich. Die Möglichkeit zum Begleiteten Fahren ab 16 Jahren ist jedoch nicht – wie vom ADAC für die Fahrerlaubnis-Klasse B gefordert – in der Richtlinie enthalten. Nach dem Entwurf ist das begleitete Fahren wie bisher erst ab 17 Jahren möglich, da das Mindestalter für den Erhalt der Fahrerlaubnisklasse B bei 17 Jahren festgeschrieben ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf adac.de.

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