Symbolbild

Die Landesregierung möchte die Nutzung von Fahrrädern und Pedelecs für die Bediensteten der Landesverwaltung attraktiver machen. Das Angebot: Die Landesbeamten sowie Richter können mit einer Entgeltumwandlung ein Dienstfahrrad zu günstigen Konditionen leasen. Bislang war dies aus beamtenrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Landtag des Saarlandes hat nun einer entsprechenden Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes zugestimmt.

Verkehrsministerin Anke Rehlinger erklärt: „Die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt zu diesem wertvollen Angebot. Wer Rad fährt, leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur eigenen Gesundheit. Nicht jeder Außentermin muss mit dem Auto angefahren werden. Für kürzere Strecken eignet sich ein Dienstfahrrad mitunter besser.“

Die Anpassung des Besoldungsrechts ist die Voraussetzung dafür, das Dienstfahrrad-Leasing anstoßen zu können. Um einen geeigneten Dienstleister zu finden, der das Leasing-Angebot für das Land umsetzt, erstellt das Verkehrsministerium derzeit eine Ausschreibung.

Ministerin Rehlinger: „Unser Dienstrad-Angebot soll perspektivisch auch für die nicht-verbeamteten Landesbediensteten gelten. Das ist ein Gebot der Fairness und der Gleichbehandlung. Dazu müssen aber vorher die Tarifverträge geändert werden.“ Die Landesregierung habe daher das Innenministerium beauftragt, in den laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder auf eine solche Neuregelung hinzuwirken, so Rehlinger.

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