Symbolbild

Wer schon einmal Elterngeld beantragt hat, kennt das Gefühl: Formulare, Nachweise, komplizierte Berechnungen. Genau hier will der Bundesrat ansetzen. In seiner Sitzung am 25. September 2026 verabschiedete die Länderkammer eine Entschließung, die das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz spürbar entschlacken soll. Der Antrag ging auf die Initiative mehrerer Länder zurück.

Das Grundproblem beschreiben die Länder unmissverständlich: Die Regeln zum Elterngeld seien über die Jahre zu einem dichten Geflecht geworden. Sie richteten sich stark am Einzelfall aus und versuchten, möglichst jeder denkbaren Lebenssituation gerecht zu werden. So gut dieser Anspruch gemeint sein mag – in der Praxis erzeugt er vor allem eines: Aufwand.

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Die Folgen bekommen beide Seiten zu spüren. Für Eltern werde die Beantragung kompliziert und beratungsintensiv, für die Elterngeldstellen wachse der Verwaltungsaufwand. Hinzu kämen längere Bearbeitungszeiten und eine höhere Anfälligkeit für Fehler. Kurz gesagt: Ein System, das entlasten soll, belastet die Beteiligten oft selbst.

Deshalb haben die Länder konkrete Ansätze formuliert. So soll die Bundesregierung die Regeln zur Anrechnung anderer Einnahmen vereinfachen. Ein weiterer Vorschlag betrifft die Berechnungslogik: Künftig soll das Elterngeld nicht mehr nach Lebensmonaten, sondern nach Kalendermonaten bemessen werden. Auch der maßgebliche Zeitraum soll klarer werden und einheitlich auf das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes festgelegt werden – unabhängig davon, aus welcher Quelle die Einkünfte stammen.

Besonders wichtig ist den Ländern zudem der Antrag selbst. Gemeinsam mit dem Bund soll ein Konzept entwickelt werden, um den bundeseinheitlichen Elterngeldantrag deutlich zu vereinfachen. Der Grundgedanke hinter allen Punkten bleibt derselbe: weniger Bürokratie, schnellere Bearbeitung, mehr Verständlichkeit für die Familien.

Ob sich an der Praxis tatsächlich etwas ändert, liegt nun in der Hand der Bundesregierung. Die Entschließung wird ihr zugestellt. Eine gesetzliche Pflicht, ob und wann sie auf die Vorschläge reagieren muss, gibt es allerdings nicht. Damit bleibt vorerst offen, wie zügig aus den Forderungen ein spürbar einfacheres Verfahren wird.

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