Ab Samstag, den 4. März 2023 beginnt im Saarland die Anmeldephase für die weiterführenden Schulen. Eltern von Kindern, die derzeit die vierte Grundschulklasse besuchen, können diese dann bis zum 14. März zur Aufnahme in eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium anmelden.
„Die Entscheidung für die Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium ist eine sehr persönliche Entscheidung. Eltern konnten sich in den vergangenen Wochen dazu breit gefächert informieren, um nun gemeinsam mit ihren Kindern eine fundierte Anmeldeentscheidung zu treffen. Beide Schulformen haben unterschiedliche Profile, die unterschiedlich gut passen können. Wichtig ist deshalb, dass bei der Entscheidung die individuellen Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt stehen“, so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.
Anmeldungen sind unter der Woche und samstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Schulen möglich. Aufgrund des notwendigen Informationsaustauschs und der Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses ist die Anmeldung vor Ort erforderlich. Eine vorherige Terminabsprache mit der weiterführenden Schule – telefonisch oder online – ist empfehlenswert.
Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll, sind das Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule sowie die entsprechenden Informationsveranstaltungen. Informationen zu der jeweiligen Schule finden Eltern zudem in der Broschüre „Welche Schule für mein Kind“ (klick hier) sowie auf der Webseite der jeweiligen Schule. Informationen zu den Anmeldemodalitäten werden auch auf den Webseiten der Schulträger veröffentlicht.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und
- entweder
o ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder), aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
o ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
o eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
o eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 1. September 2023 nachgereicht werden.