Berlin (ots) – Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat umfangreiche Beitrags- und Zahlungserleichterungen für ihre Mitgliedsbetriebe aus der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen beschlossen. Damit sollen Unternehmen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie finanziell unterstützt werden.
Die Wirtschaft spürt die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie ganz besonders und unmittelbar. Auch wenn die Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen noch weiterarbeiten, müssen sie mit Auftragsausfällen, Messeabsagen, offenen Außenständen und vielem mehr kämpfen. Insbesondere kleinere Betriebe können in ihrer Existenz bedroht sein.
“Die BG BAU will ihre Mitgliedsunternehmen in dieser schwierigen Situation konkret unterstützen. Deshalb haben wir umfangreiche finanzielle Entlastungen für die Unternehmen der Bauwirtschaft festgelegt, die sehr kurzfristig wirken”, so Dirk Müller, amtierender Vorstandsvorsitzender der BG BAU.
Der Vorstand der BG BAU hat entsprechend in seiner Sitzung vom 03. April unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie folgende umfangreiche Maßnahmen zur Festsetzung der Beiträge 2019 und der Beitragsvorschüsse 2020 beschlossen:
– Der BG-Beitrag für das Jahr 2019 sinkt. Der Beitragsfuß 2019 liegt mit 0,3950 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 um 3,66 Prozent unter dem Beitragsfuß 2018 und um 2,47 Prozent unter dem Vorschusssatz 2019. Damit sind für alle Unternehmen mit gleichbleibenden oder leicht steigenden Arbeitsentgelten die bereits im Jahr 2019 geleisteten Vorschusszahlungen höher als der jetzt zu berechnende Beitrag für 2019. Für viele Mitglieder werden so Nachforderungen für 2019 vermieden.
– Beim BG-Vorschuss 2020 sind weitere Entlastungen beschlossen. Der Vorschussfuß 2020 wird zusätzlich auf 0,3850 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 abgesenkt. Dies entspricht einer zusätzlichen Entlastung gegenüber dem Beitrag 2019 von 2,53 Prozent.
– Unternehmen erhalten kurzfristig finanziellen Aufschub. In diesem Jahr entfällt die üblicherweise im Mai fällige Vorschusszahlung. Der Jahresvorschuss 2020 wird unter gleichmäßiger Anrechnung der bereits am 15.01.2020 und 16.03.2020 geleisteten Zahlungen zu gleichen Teilen auf die Fälligkeitstermine 15.07.2020, 15.09.2020 und 16.11.2020 aufgeteilt. Damit entlastet die BG BAU die meisten Mitglieder zusätzlich in der akuten Hochphase der Corona-Epidemie.
– Bei Bedarf ist weiterhin eine Stundung möglich. Für Unternehmen, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bietet die BG BAU über den üblichen Rahmen hinaus zusätzlich großzügige Stundungsregelungen an. Betroffene Unternehmen können die Stundung und weitere unterstützende Maßnahmen formlos schriftlich oder online unter www.bgbau.de oder telefonisch beantragen.
“Die beschlossenen Maßnahmen kommen der gesamten Branche zugute. Wir hoffen damit nicht nur unseren Mitgliedsunternehmen zu helfen, sondern auch den Beschäftigten der Baubranche mehr Sicherheit geben zu können”, sagt Mathias Neuser, alternierender Vorstandsvorsitzender der BG BAU.
Die BG BAU unterstützt Betriebe und Versicherte mit vielfältigen Angeboten zum Umgang mit dem Thema Coronavirus (SARS CoV2). Auf der BG BAU Website finden sich Handlungshilfen, Aushänge, Poster, fremdsprachliche Angebote, Checklisten und vieles mehr. Ein eigener Themenbereich ist unter dem folgenden Link aufrufbar: www.bgbau.de.
Die Experten der BG BAU beraten jederzeit persönlich bei Fragen. Die BG BAU ist telefonisch, aber auch per E-Mail oder über die sozialen Medien erreichbar. Unter www.bgbau.de/erreichbar sind vielfältige Kontaktmöglichkeiten aufgeführt.
Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU betont: “Die BG BAU zeigt sich in dieser schwierigen Phase solidarisch mit ihren Mitgliedsbetrieben. Wir alle verstehen uns als Teil der Branche und als ihr Partner, daher wollen wir unbürokratisch und kurzfristig unterstützen. Wir hoffen, dass unsere Angebote und die Maßnahmen des Vorstandes für Entlastung sorgen können.”
Hintergrund: Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistung und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,8 Millionen Versicherte in rund 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.
Zusätzlich fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln, sorgt für die Reintegration der Betroffenen und leistet finanzielle Entschädigung.
Quelle: www.presseportal.de