„Impfen kann Leben retten. Deshalb müssen wir alles dafür tun, die Durchimpfungsraten in Deutschland zu erhöhen. Kontraproduktiv aber ist es, das hohe Qualitätsniveau von Impfleistungen in Deutschland zu senken und das Impfrecht neben Ärzten auch auf andere Professionen aus dem Gesundheitswesen zu übertragen. Impfen gehört zur ärztlichen Regelversorgung.“ So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt aktuelle Pläne der Ampelkoalition, Grippeschutzimpfungen über die gegenwärtigen Modellprojekte hinaus regelhaft auch durch Apotheker anzubieten.
„Aus gutem Grund ist Impfen eine urärztliche Aufgabe. Es geht nicht um den Stich allein. Vielmehr gehören zu den ärztlichen Impfleistungen unter anderem die Impfanamnese, der Ausschluss akuter Erkrankungen und die Aufklärung zur Impfung“, so Reinhardt. Mögliche Komplikationen wie akute allergische Reaktionen, Kreislaufprobleme sowie Angstreaktionen müssten beherrscht werden. Auch die Kenntnisse über Impfungen zum Beispiel bei den unterschiedlichen Formen von Autoimmunerkrankungen, bei Einsatz immunsupprimierender Therapien, bei Schwangeren und bei chronisch Erkrankten setzten eine entsprechende ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung voraus. In Tagesseminaren ließen sich diese Kenntnisse sicher nicht vermitteln.
Zudem postuliere der Gesetzgeber einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen über das Netz der Apotheken. Dabei verkenne er aber, dass es in Deutschland lediglich etwa 20.000 Apotheken gibt, von denen nur ein Teil in der Lage wäre, die räumlichen Anforderungen zur Durchführung einer Impfung zu erfüllen. Im Vergleich dazu seien mehr als 160.000 Ärzte im ambulanten Versorgungsbereich tätig, rund ein Drittel davon sind Hausärzte.
„Es stehen also ausreichend Ärzte für Grippeschutzimpfungen zur Verfügung. Zur Erhöhung der Durchimpfungsrate in Deutschland sind keine zusätzlichen Impfangebote notwendig, sondern gut verständliche und auf die verschiedenen Zielgruppen angepasste Informationen über das Impfen, die im Internet, auf sozialen Netzwerken, in Arztpraxen und gerne auch in Apotheken zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Impfung selbst muss aber aus Gründen des Patientenschutzes eine ärztliche Aufgabe bleiben“, so der BÄK-Präsident.