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Die Frage, ob Wärmedämmung zu Schimmelbildung führt, beunruhigt viele Eigenheimbesitzer. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale räumt mit Vorurteilen auf.

„Durch nachträgliche Wärmedäm­mung werden die meisten baulichen Mängel, die zu Schimmel führen können, beseitigt“, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale. Wenn zuvor Wasser durch Risse im Putz eindringen konnte, ist eine Fassadensanierung mit Dämmung die Lösung des Problems.

Sofern sich Schimmel in wärmegedämmten Gebäuden entwickelt, ist dies vor allem auf Fehler bei der Planung oder Ausführung zurückzuführen. Eine andere Ursache kann auch geänderte Nutzung sein, wenn beispielsweise die Familie größer geworden ist und daher mehr Feuchtigkeit in den Räumen entsteht. Eine ausreichende Lüftung zum Abtransport warmer, feuchter Luft ist speziell im Winter erforder­lich um Schimmelbildung zu vermeiden.

Der Anteil der Feuchtigkeit, die durch „atmungsaktive“, diffusionsoffene Materialien wie Ziegelmauerwerk  (mit vorgehängter Fassade) nach außen transportiert werden kann, ist mit 6,2  Gramm pro Quadratmeter und Tag verschwindend gering im Vergleich zur Feuchteproduktion von 3000 Gramm je Person und Tag, sagt  Schneeweiß. Daher spielt sachgerechte Lüftung die entscheidende Rolle, unabhängig vom verwendeten Dämmstoff.

Eigenheimbesitzer, die ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen, können ihr Haus also bedenkenlos dämmen, sofern keine weitergehenden Bauschäden vorhanden sind. Welche Materialien infrage kommen und auf welche Besonderheiten man bei der Planung und Ausführung achten soll, erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale. Ein Planungsfehler, der immer mal wieder beobachtet wird, besteht darin, dass die Fassade lediglich bis zur Höhe der Kellerdecken gedämmt wird. Zur Vermeidung einer Wärmebrücke ist aber eine Überdämmung des Sockel-Bereichs erforderlich. Es müssen ca. 30 bis 50 Zentimeter zusätzlich gedämmt werden, gerade wenn der Keller unbeheizt ist, erklärt Schneeweiß.

Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Rückruf- und die Video-Chat-Beratung sowie die Beratung in den Niederlassungen im Saarland kostenfrei. Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.verbraucherzentrale-saarland.de. Termine zur persönlichen Beratung können saarlandweit unter 0681 50089-15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 – 809 802 400 vereinbart werden.

Anmeldung zur Beratung in:

Homburg, Kreisverwaltung, Tel.: 06841 – 1048434

Kirkel, Rathaus, Tel.: 06841 – 8098 22

Blieskastel, Volkshochschule, Tel.: 06842 – 924310

St. Ingbert, Rathaus, Tel.: 06894 – 130

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