Anzeige

Die Luftdichtheit von Gebäuden hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Einen großen Sprung gab es vor rund 50 Jahren, als viele Einzelöfen durch Zentralheizungen ersetzt wurden und anschließend viele einfachverglaste Fenster ohne Dichtungen gegen zweifachverglaste Fenster mit eingebauten Lippendichtungen ausgetauscht wurden.

Seit der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gebäude nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Viele Neubauinteressierte fürchten in diesem Zusammenhang, dass zu dichte Gebäude zu schlechter Raumluftqualität und zu Feuchte- und Schimmelproblemen führen, sagt Werner Ehl, Bauphysiker und Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Diese Angst ist in den meisten Fällen jedoch völlig unbegründet.

Der Luftaustausch über Fugen und Ritzen ist für ein gutes Raumklima zu gering. Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder über eine Lüftungsanlage ist so oder so erforderlich, sagt Werner Ehl. Ein ständiger Luftzug durch Lecks im Baukörper kann hingegen zu Unbehaglichkeiten in den Wohnräumen führen. Gleichzeitig kann die feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen des Hauses können dann die langfristige Konsequenz sein.

Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität sollte dann ein so genannter Luftdichtheitstest durchgeführt werden. Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest vereinbart wird und alle Handwerker darüber Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß die Ausführungsqualität auf der Baustelle.

Anzeige

Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern  der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungen kostenlos. Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine zur persönlichen Beratung können  unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldung zur persönlichen Energieberatung in:

–       Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 438. Tel. 06841 / 1048434 oder 0681 / 50089 15.

–     Kirkel im Rathaus, Hauptstraße 12. Tel. 06841 / 8098 22.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein