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Es sei dem Menschen gegönnt, sich angesichts der gegenwärtigen Schönwetterlage zum Löschen des quälenden Durstes das eine und/oder andere Bier zu gönnen. Dies ist sozialadäquat und nicht zu beanstanden. Eine deutliche Grenze ist jedoch im Falle der offensichtlichen Volltrunkenheit überschritten.

Gegenwärtig muss ein St.Wendeler als Beispiel für solches Fehlverhalten herhalten. Er war am Mittwochabend im Innenstadtbereich in einer Hecke liegend aufgefunden worden. Der Fundsituation nach zu urteilen war er beim Verrichten seiner Notdurft aufgrund seiner starken Alkoholisierung und der damit verbunden heftigen Gleichgewichtsstörung in eindeutiger Körperhaltung zu Boden gekommen.

Aufgrund seines Zustandes war es für den Mann unmöglich den weiteren Nachhauseweg selbständig fortzusetzen. Also musste er durch die Polizei gefahren und seiner Ehefrau übergeben werden. Mit dem Ausschlafen des Rausches ist die Sache aber nicht getan.

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Auf den Mann warten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, eine Rechnung wegen des Transportes mit einem Polizeifahrzeug sowie aller anderen im Zusammenhang mit dem Einsatz angefallener Kosten.

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