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Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Urteilen über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den mit einem Urteil oftmals verbundenen, teilweise gravierenden Eingriff in das Leben anderer Menschen.

Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, selbst wenn etwa ein Angeklagter aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat unsympathisch erscheint oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

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Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für eine Verurteilung und für das auszusprechende Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer eine persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

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