Symbolbild

Aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung war  am gestrigen Montag die Wohnung eines 34 Jahre alten Beschuldigten  in Püttlingen   Gegenstand  einer Durchsuchungsmaßnahme, welche seitens der Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Ersuchen des Untersuchungsrichters beim Tribunal de Grande Instance de Sarreguemines / Frankreich  im Wege der Rechtshilfe geleistet wurde.

Hintergrund des Rechtshilfeersuchens durch die französische Justiz ist ein Vorfall, welcher sich im Januar 2018 in der Nähe der Dorfes Volmunster im Bitscher Land zugetragen haben soll: Dort soll auf einem auch für die Öffentlichkeit gut einsehbaren Privatgrundstück ein Gedenkstein zu Ehren der 17. SS Panzergrenadier-Division mit dem (gut lesbaren Motto) „Drauf, dran und durch“ errichtet worden sein.

Im Zuge der von der französischen Justiz unter dem dortigen Straftatbestand der Verherrlichung von Kriegsverbrechen und von Verbrechen  gegen die Menschlichkeit aufgenommen Ermittlungen konnte ein in Püttlingen gemeldeter und wohnhafter Deutscher als Eigentümer des Grundstücks nahe Volmunster festgestellt werden.

Mit Ersuchen vom 07.02.2018 bat der zuständige Untersuchungsrichter aus Saargemünd die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Deutschen zu erwirken, um weitere Beweismittel gegen diesen, insbesondere Datenträger und Dokumente, die mit den vorgeworfenen Taten einen Zusammenhang haben, sicherzustellen.

Weiter auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein