Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen, denen in der Nachkriegszeit in Einrichtungen Unrecht angetan wurde, unterstützt im Landesamt für Soziales bei der Vergangenheitsbewältigung. Die Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ist mittlerweile seit über einem Jahr im Saarland aktiv. Am 1. Januar 2017 wurde die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bundesweit in allen Bundesländern eingeführt.

Die Beratungsstelle im Saarland hat ihre Arbeit zum 01.04.2017 aufgenommen. Ziel der Stiftung ist es, Opfer zu entschädigen, die als behinderte Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen 1949 und 1990 in der DDR in stationären psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe aufgrund ihrer Behinderung Leid angetan wurde. 

„Die Betroffenen müssen bei der Bewältigung heute noch bestehender Folgewirkungen unterstützt werden“, sagt Ministerin Monika Bachmann. „Was damals geschehen ist, ist furchtbar, aber wir dürfen unsere Augen nicht davor verschließen. Es liegt jetzt an uns, die massiven Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, aufzuarbeiten und zu helfen, wo wir nur können.“

Die Stiftung sieht folgende Leistungen vor:

  • die öffentliche Anerkennung des den Betroffenen widerfahrenen Leides und Unrechts,
  • die Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse,
  • die Anerkennung durch persönliche Gespräche in den Anlauf- und Beratungsstellen und
  • Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen in Form einer einmaligen personenbezogenen Geldpauschale zur selbstbestimmten Verwendung in Höhe von 9.000 Euro und einen einmaligen pauschalen Betrag als finanziellen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche (Rentenersatzleistung), der bei einer Arbeit von bis zu zwei Jahren 3.000 Euro und bei einer Arbeit von mehr als zwei Jahren 5.000 Euro beträgt.

Die Stiftung hat ihren Sitz in Berlin und hat eine Laufzeit von fünf Jahren: vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021. Anmeldungen der Betroffenen sind bis zum 31. Dezember 2019 möglich.

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