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Sowohl der 23-Jährige als auch der 21-jährige Mittäter wurden darüber hinaus im Kontext der Ermittlungen als islamistische Gefährder eingestuft. Allerdings liegen den Sicherheitsbehörden derzeit keine Erkenntnisse vor, dass die drei Beschuldigten konkrete Anschlagspläne für Deutschland bzw. Europa geplant hätten. Im Rahmen der Festnahmeaktion stellten die Beamten umfangreiches Beweismaterial, u.a. Handys und Laptops, sicher.

Die Ermittlungen sowie die Auswertung von sichergestelltem Beweismaterial dauern derzeit noch an. Weitere Auskünfte konnten aus ermittlungstaktischen Gründen  derzeit nicht erteilt werden.

Hintergrund:

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Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Oberlandesgerichtes Koblenz für Straftatbestände der §§ 129a,b StGB wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen, terroristischen Vereinigung für das Gebiet des Saarlandes begründet sich in einem Staatsvertrag zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 1978.

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