Nachdem Minister Klaus Bouillon bereits im Jahr 2015 entschieden hatte, den Einsatz von Body-Cams bei der saarländischen Vollzugspolizei zu erproben, startete Mitte 2016 eine sechsmonatige Testphase, an der die Polizeiinspektionen (PIen) Saarbrücken-St. Johann, Neunkirchen und Lebach beteiligt waren. Die positiven Ergebnisse im Saarland deckten sich mit denen anderer Bundesländer, so dass seit dieser Woche im Saarland landesweit Körperkameras eingesetzt werden können.

„Unsere Polizei setzt sich jeden Tag rund um die Uhr für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ein. Deshalb ist es wichtig, dass wir alles tun, um unsere Polizistinnen und Polizisten angemessen zu schützen und entsprechend auszustatten“, sagt Innenminister Bouillon. „Ich bin überzeugt davon, dass die jetzige landesweite Einführung der Body-Cams hierzu einen wichtigen Beitrag leisten wird.“

Eine Auswertung der Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Zeitraum des Probebetriebs im Jahr 2016 zeigte bereits, dass die Straftaten gegenüber Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten bei den Probedienststellen im Betrachtungszeitraum im Vergleich zum Vorjahr um 20 % gesunken sind.

Der Einsatz der Körperkameras soll zukünftig insbesondere in polizeilichen Kontrollsituationen zur Anwendung kommen, bei denen mit einer Gefährdung für die Polizeikräfte oder unbeteiligte Dritte zu rechnen ist. Der Minister: „Ziel ist es, in diesen Fällen durch den offenen Kameraeinsatz eine deeskalierende Wirkung zu erzeugen bzw. eine Verhaltensänderung potenzieller Gewalttäter zu erreichen, um damit die Sicherheit unserer eingesetzten Polizeikräfte zu verbessern.“

Informationen zur Kamera

Insgesamt wurden 72 Körperkameras der Firma Reveal (Modell: R2XL2) angeschafft,  es erfolgte die Ausstattung aller PIen (Wach- und Streifendienst und die Operativen Einheiten), sowie der Zentrale Verkehrspolizeiliche Dienst (alle drei Standorte) und die Diensthundestaffel (alle Dienststellen mit originärer Streifenaufgabe). 6 Kameras befinden sich als Reserve auf Lager.

Entsprechend der gesetzlichen Regelung ist auf den Kamera-Einsatz hinzuweisen. Dies erfolgt durch die Aufschriften „Videodokumentation“ in silberner Schrift auf blauem Grund (vorne und hinten) und in silberner Schrift auf gelbem Grund (vorne und hinten).

Zusätzliche Anschaffungen: Taktische Westen mit Tragevorrichtung für den Betrieb im Sommer, 23 Rechner mit jeweils einer Dockingstationen für die Kameras und spezielle Software DEMS. Gesamtkosten: ca. 125.000 Euro.

Speicher- und Löschfristen

Die zeitliche Höchstdauer der Vorabaufnahme („Pre-Recording“) ist auf max. 30 Sekunden begrenzt. Die Aufnahmen der Body-Cam sind in eine Software (DEMS) zu exportieren und nach dem Upload unverzüglich zu löschen. Andernfalls erfolgt eine automatische Löschung der Daten nach 24 Stunden, es sei denn, die Speicherungsvoraussetzungen und Überführung gemäß Vorschriften der StPO liegen vor (Löschfrist: 3 Jahre).

Das unabhängige Datenschutzzentrum Saar sieht derzeit noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Speicher-/Löschfristen und hat auf die Möglichkeit einer erneuten Evaluierung im Wirkbetrieb hingewiesen. Diese Hinweise befinden sich zurzeit in der Prüfung.

Rechtsgrundlage des Einsatzes der Körperkameras im Saarländischen Polizeigesetz, § 27 Abs. 3 SPolG

Gemäß § 27 (3) des Saarländischen Polizeigesetzes kann die Vollzugspolizei in öffentlich zugänglichen Räumen personenbezogene Daten kurzzeitig speichern (Vorabaufnahme) und durch die offene Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen erheben, soweit dies zum Schutz von Polizeivollzugsbeamtinnen oder Polizeivollzugsbeamten oder Dritten zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich ist. Auf Maßnahmen nach Satz 1 ist durch Schilder oder in sonstiger geeigneter Form hinzuweisen.“ Ausgeschlossen von dieser Regelung sind alle zu Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten.

Verbesserte Sachausstattung der Polizei durch das Sicherheitspaket V

Die von Herrn Minister Bouillon mittels mehrerer Sicherheitspakete initiierte Verbesserung der Sachausstattung der Polizei  ist auch im vergangenen Jahr weiter voran geschritten. Die vorgesehenen Sachausstattungen im Rahmen des Sicherheitspaketes V sind mittlerweile vollständig beschafft.

Damit wurde die Sachausstattung der Polizei sowohl im Bereich der Spezialkräfte als auch im Bereich des Wach- und Streifendienstes und der OpE erheblich verbessert.

Zur verbesserten Sachausstattung gehört

–         ergänzende technische Aufrüstung im Besonderen für Spezialeinheiten

–         die Anschaffung einer Drohne für die Spezialeinheiten

–         5 zusätzliche Mannschaftsfahrzeuge

–         Maschinenpistole für jede Polizeiinspektion im Saarland

–         Aufrüstung des sog. „IMSI-Catcher-Fahrzeugs“ mit LTE-Technik zur punktgenauen Ortung von Mobilfunkgeräten

–         1000 Ersatzmagazine für Dienstpistolen der Vollzugspolizei

Daneben wurden zwei Bombenschutzanzüge für die Entschärfer der Polizei sowie ein Analysegerät für Explosivstoffe im Gesamtwert von etwa 100.000  Euro beschafft. Auch damit wird die Professionalität der saarländischen Polizei gefördert und gleichzeitig dem Schutzbedürfnis der Beamtinnen und Beamten Rechnung getragen.

Zudem wurde 2017 ein gebrauchtes Dienstboot der Polizei Hamburg erworben. Kaufpreis: 250.000 Euro. Das Boot ist in einem technisch einwandfreien und generalüberholten Zustand. Die Laufleistung des Bootes (Motorbetriebsstunden) erlaubt noch eine weitere Laufzeit von rund 20 Jahren. Somit ist die Wasserschutzpolizei des Saarlandes für die kommenden Jahre für ihre Aufgabenwahrnehmung mit dem neuen Boot technisch sehr gut ausgestattet und gerüstet. Das Dienstboot wird in Hamburg abgeholt und am 20.02.2018 im Saarland erwartet.

Zur weiteren Verbesserung der Schutzausstattung im Rahmen von Einsätzen bei sogenannten lebensbedrohlichen Einsatzlagen (z.B. Amok, Terroristische Anschläge) ist u.a. der Erwerb eines sondergeschützten Einsatzfahrzeuges für die Spezialeinsatzkräfte ein weiterer, wesentlicher Aspekt. Da derzeit die Vorlaufzeit von der Bestellung bis zur Auslieferung eines solchen Spezialfahrzeuges bei mehreren Jahren liegt, ist mit einer kurzfristigen Beschaffungsmöglichkeit nicht zu rechnen.

Aktuell bot sich eine einmalige und günstige Gelegenheit. gebrauchte sondergeschützte Fahrzeuge der Marke TOYOTA Landcruiser aus dem Fahrzeugpool der Bundesbank zu erwerben. Bislang fanden diese Fahrzeuge Verwendung bei der Begleitung von Werttransporten. Der Erwerb stellt vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage mit der nach wie vor hohen abstrakten Gefährdungslage eines Anschlags eine gute Übergangslösung zur sofortigen Ertüchtigung der Spezialeinsatzkräfte der Polizei des Saarlandes mit sondergeschützten Fahrzeugen dar.

Die Fahrzeuge haben eine der höchsten Beschusswiderstandsklassen und sind zeitnah einsetzbar. Bis zur beabsichtigten Neuausstattung der Spezialeinsatzkräfte mit einem sondergeschützten Fahrzeug stellt dieser Ankauf  der gebrauchten Fahrzeuge eine aus polizeitaktischer Sicht sehr gute und pragmatische Übergangslösung zur Erhöhung der Schutzausstattung der Spezialeinheiten dar. Zugleich ist die Beschaffung aufgrund des geringen Preises der Fahrzeuge (ca. 7500 Euro pro Fahrzeug) äußerst wirtschaftlich.

Sachbearbeitungs-App

Was die Sachbearbeitung anbelangt, setzt die Saar-Polizei jetzt landesweit auf  die mobile Sachbearbeitungs-App: Wurden bislang die notwendigen Daten zur Sachbearbeitung von Unfällen und Strafanzeigen vor Ort auf einem Schreibblock festgehalten, arbeiten die Polizistinnen und Polizisten jetzt mit Tablets und Smartphones.

Von Juli bis Dezember 2016 wurde unter wissenschaftlicher Begleitung des Instituts für Wirtschaftsinformatik (IWI) des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) eine Machbarkeitsprüfung zur Ermittlung der Praxistauglichkeit einer Verkehrsunfallaufnahme vor Ort mit Tablets und Smartphones im Wach- und Streifendienst der Polizeiinspektion Saarlouis durchgeführt.

Das Ergebnis: Übertragungsfehler wurden minimiert, die Qualität der Datenerhebung gesteigert und die Endbearbeitungszeiten verkürzt. Eine nicht unerhebliche Entlastung im Bereich der Bürotätigkeit wurde erzielt und somit Kapazitäten freigeräumt. Es ist geplant, noch im Januar 2018 zunächst bei der PI Saarlouis und anschließend landesweit mit der App zu starten.

Über die mittelfristige Finanzplanung werden ab 2018 etwa 20 Millionen Euro mehr in die Ausrüstung der Polizeibeamtinnen und -beamten investiert: im Jahr 2018 etwa 2,5 Mio. Euro, 2019 etwa 3,4 Mio. Euro, 2020 etwa 10 Mio. Euro und 2021 etwa 4 Mio. Euro. Minister Bouillon: „Dieses ‚Mehr‘ ist im Wesentlichen das Ergebnis der in der Innenministerkonferenz 2016 beschlossenen ‚Saarbrücker Agenda‘. Diese Investitionen sind eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltig leistungsstarke Polizei im Saarland.“

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