Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 08.05.2018 gegen zwei 24-jährige rumänische Staatsangehörige Anklage bei der Großen Strafkammer des Landgericht Saarbrücken wegen  versuchten schweren Bandendiebstahls erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeschuldigten dabei im Wesentlichen Folgendes vor: Die Angeschuldigten sollen sich  mit bislang nicht ermittelten weiteren Personen  zusammengeschlossen haben, um Geschädigte mittels sogenannten „Rip-Deals“ zu bestehlen. Aufgabe der Angeschuldigten soll es dabei gewesen sein, Vorzeigegeld von den Opfern vor Ort durch Trickdiebstahl in Bankräumlichkeiten zu entwenden.

Der Geschädigte, ein Immobilieninvestor aus dem Regionalverband Saarbrücken,   benötigte für ein Immobilienprojekt eine Finanzierungssumme mit einem Gesamtvolumen von 2.300.000 €. Da er jedoch selbst nicht über ausreichend finanzielle Mittel oder Sicherheiten verfügte, um die Finanzierung über eine Bank zu initiieren, suchte er in der Folge nach einem Privatinvestor. 

Über einen Dritten soll er im Januar 2018 in Kontakt zu einer Person getreten sein, die im Bereich der Versicherung- und Kreditvermittlungen tätig ist und die in der Folge als Vermittler zwischen dem vorgeblichen Privatinvestor und dem Geschädigten auftrat. Als Bedingung für die Bereitstellung der Darlehenssumme soll der Privatinvestor als Ergebnis diverser, über Mittelmänner geführten Verhandlungen den Nachweis von 12% Eigenkapital der Gesamtfinanzierungssumme als Sicherheit seitens des Geschädigten verlangt haben, was bei der schlussendlich vereinbarten Darlehenssumme von 2.500.000€ einem Betrag von 300.000€ entspricht.  

Den Vorschlag seitens des Geschädigten, dieses Eigenkapital über eine Bankbestätigung nachzuweisen, lehnte der Investor seinem Tatplan entsprechend ab. Tatplan der Bande um den namentlich bisher nicht ermittelten Investor soll vielmehr gewesen sein, dass während des Vorzeigens der geforderten Sicherheit von 300.000€ im Schließfachraum einer saarländischen Bank durch die beiden angeblich Bevollmächtigten des Investors, nämlich die beiden hier Angeschuldigten,  das Geld durch Trickdiebstahl entwendet wird und durch ein wertloses Austauschmittel ersetzt wird.

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