HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Der Bundestag hat über den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur strafrechtlichen Rehabilitierung von Homosexuellen in erster Lesung beraten. „Damit sind wir der strafrechtlichen Rehabilitierung und der Korrektur eines großen Fehlers der Geschichte des deutschen Rechtsstaates ein weiteres Stück näher gekommen“, sagt der Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion Sebastian Thul.

„Wir können mit dem Gesetz die Tat und das Leid der Betroffenen nicht rückgängig machen, aber wir tun alles dafür, dass das Unrecht nicht fortwirkt. Der Gesetzentwurf von Heiko Maas ist ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung dieses Kapitels für die Betroffenen und deren Angehörige. Er bringt damit an die Öffentlichkeit, was jahrelang verschwiegen wurde und unausgesprochen blieb. Maas setzt damit ein wichtiges Zeichen für unsere künftigen Generationen“, erklärt Thul.

Er ergänzt weiter: „Dieser Paragraph hat zahlreiche Leben und Existenzen zerstört, er hat Berufswege verbaut und ein Leben unter Angst gefördert. Der deutsche Staat ist es den Betroffenen schuldig, diese Benachteiligung und diese Verletzung der Menschenwürde zu korrigieren. Er nimmt ihnen damit die Last von den Schultern, mit der Schuld zu leben und erkennt ihr Leid endlich an. Darauf haben viele Betroffenen jahrelang gewartet.“

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf, den der Bundestag heute in erster Lesung beraten hat, sieht vor, dass alle strafrechtlichen Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen zwischen Personen über 14 Jahren pauschal aufgehoben werden und die Betroffenen finanziell entschädigt werden. Eine Verurteilung soll mit 3.000 Euro entschädigt, für jedes angefangene Jahr Freiheitsentzug sollen 1.500 Euro gezahlt werden.

Bereits 2002 hat der Deutsche Bundestag diejenigen rehabilitiert, die vor 1945 nach § 175 StGB verurteilt worden sind. Die Männer, die nach 1945 aufgrund derselben Strafvorschrift verurteilt wurden, sind jedoch bislang nicht rehabilitiert.

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