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Das Europäische Parlament hat nach langen Verhandlungen die neue Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet. Verbraucherschutzminister Reinhold Jost lobt im Grundsatz das Ergebnis: „In den letzten Jahren hat sich vor allem im Internet unheimlich viel getan. Es ist eine gute Nachricht für Verbraucher, dass es jetzt eine zeitgemäße Regelung gibt, die den Datenschutz in vielen Bereichen stärkt.“ Die letzte Verordnung stammte noch aus den neunziger Jahren. Erfreulich sei auch, dass sich die europäischen Mitgliedstaaten auf gemeinsame Regeln einigen konnten.
Besonders zufrieden zeigt sich Jost damit, dass jede Verarbeitung von Daten eines europäischen Nutzers nach den Regeln der Verordnung erfolgen muss – egal, ob das Unternehmen seinen Sitz in der EU oder außerhalb hat. Es gilt das so genannte Marktortprinzip: Was auf europäischen Märkten geschieht, muss nach europäischen Regeln ablaufen.
Weniger zufrieden  zeigte sich Jost hingegen mit dem Kapitel Profilbildung. So können Unternehmen auch in Zukunft weitgehend uneingeschränkt gesammelte Daten zu Personenprofilen zusammenführen: etwa Adressdaten oder Informationen über den finanziellen Status. Kreditauskunfteien oder „Scoring“-Unternehmen berechnen auf Grundlage dieses Profils die Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern. „Wenn man ehrlich ist“, so Jost, „ sind schon die bestehenden Vorschriften in Deutschland nicht einwandfrei. Soll denn jemandem ein Kredit oder ein neuer Mietvertrag verweigert werden, nur weil er bisher zum Beispiel in einer unattraktiven  Straße gewohnt hat?“
Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz nächste Woche in Düsseldorf wird sich Jost deshalb für Nachbesserungen einsetzen. Die EU-Verordnung bedarf zwar keiner Umsetzung durch deutsche Gesetze. Es bestehen aber Öffnungsklauseln, die es erlauben, in Detailfragen Ergänzungen vorzunehmen. „Diese Klauseln sollten wir nutzen“, so Jost.

 

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