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Viele private Nutzer von Facebook, YouTube, Twitter, Instagram und Co. wissen nicht, dass auch sie der Anbieterkennzeichnung unterliegen können. Die Landesmedienanstalt Saarland hat hierzu kürzlich einen Leitfaden zur Impressumspflicht in sozialen Medien und auf Webseiten veröffentlicht und zahlreiche Reaktionen unter anderem auch von Plattformanbietern wie Google erhalten.

„Voraussetzung für die Sicherung der Freiheit im Netz ist, dass wir für Transparenz und Verantwortung sorgen. Wer Medien im Netz anbietet, muss sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Anbieter zu erkennen geben“, stellt der Direktor der LMS, Uwe Conradt fest.

„Unser Leitfaden hat eine Diskussion angestoßen. Wir freuen uns über zahlreiche Reaktionen und Anregungen. Viele Menschen begrüßen, dass mit der Maßnahme der LMS ein Beitrag gegen Aggressivität und Rücksichtslosigkeit im Netz geleistet wird.

Andere Menschen, die bislang anonym im Netz unterwegs waren, empfinden es als problematisch, dass sie aus rechtlichen Gründen ihren Namen und ihre Anschrift eintragen bzw. verlinken müssen, um die sogenannte einfache Impressumspflicht einzuhalten.“

Ein Vergleich zur Straßenverkehrsordnung könnte ein sinnvoller Maßstab auch für die Kennzeichnung von kleineren – vor allem überwiegend privaten – Telemedienanbietern sein.

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