HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Auch mehr als 20 Jahre nach dem Verbot der Verwendung von Asbest ist diese gesundheitsgefährdende Mineralfaser immer noch allgegenwärtig. Die steigende Zahl an energetischen Sanierungen und Renovierungen von älteren Gebäuden bringt bei  Dächern, Außenwänden, Fußbodenbelägen und Isolierungen häufig verbaute Asbestprodukte zu Tage. Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, weist auf die Gefahren hin: „Ein kontrollierter Umgang mit Asbestprodukten bei Bau- und Sanierungsarbeiten ist unbedingt erforderlich. Personelle und sicherheitstechnische Vorkehrungen verhindern den Kontakt und das Einatmen von Asbestfasern oder -staub.  Die aktuellen Zahlen der Gewerbeaufsicht zeigen, wie wichtig nach wie vor unsere Kontrollen auf diesem Gebiet sind.“

Für das Jahr 2016 wurden dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) als zuständige Behörde insgesamt 563 (2015: 514) so genannte „objektbezogene Anzeigen zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen“ nach der Gefahrstoffverordnung übermittelt. Bei 133 (2015: 79) gewerblichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungs-Arbeiten, im Fachjargon ASI-Arbeiten, musste weitergehend und vor Ort kontrolliert werden. 30% (2015: 28%) der Kontrollen des LUA stellten insgesamt 103 (2015: 63) Mängel bei Asbestarbeiten fest. Insgesamt wurden  sieben (2015: vier) Bußgeldverfahren eingeleitet. 13 (2015: 18) Strafanzeigen wurden an das Landeskriminalamt weitergeleitet.

Auch im privaten Bereich kontrollierte das LUA im Jahr 2016 in 16 (2015: 11) Fällen nach Eingang telefonischer Beschwerden von Anwohnern. Vier (2016: ebenfalls vier) Beschwerden wurde ans LKA zur Tatbestandsprüfung einer Straftat weitergeleitet.

„Erfreulicherweise steigt das Wissen über mögliche Fundquellen von alten Asbestprodukten und das Gefährdungspotential langsam wieder an“, so der für Arbeitsschutz zuständige Minister Jost. Aufgrund der großen Nachfrage habe das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Broschüre „Asbest – Eigenschaften, Vorkommen und Erkennen von Asbest“ neu aufgelegt.

Auch im gewerblichen Bereich konnte 2016 ein regelrechter Fortbildungsboom festgestellt werden. Für Asbestarbeiten müssen Handwerker einen gültigen Sachkundenachweis nach den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS 519) vorlegen können. Die Sachkundenachweise gelten für einen Zeitraum von 6 Jahren und können durch den Besuch eines Fortbildungslehrgangs für weitere 6 Jahre verlängert werden. Andernfalls liegt nach dem Stichtag keine Sachkunde mehr vor.

„Wenn Verdacht auf verbautes Asbest besteht,“, so Minister Jost, „gilt es, auf gut ausgebildete, sachkundige Handwerker, Abbruch- und Sanierungsunternehmen zu setzen. Ich rate von Haustürgeschäften ab, die eine schnelle und günstige Dachsanierung oder gar verbotene Überdeckung des maroden Asbestdaches anbieten.“

Eine Zusammenstellung zu Rechtslage, Gesundheitsrisiko, Erkennen und sicherem Umgang mit Asbest finden Sie unter:

   Asbest: Rechtslage, Gesundheitsrisiko, sicherer Umgang 

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