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Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die Verfassungsbeschwerde des NPD-Landesverbandes Saarland gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. Februar 2017, mit der der Antrag des NPD-Landesverbandes Saarland auf Teilnahme an der für heute Abend zur Ausstrahlung anstehenden Sendung des Saarländischen Rundfunks „Endspurt – Spitzenkandidaten der Landtagswahl diskutieren“ (sog. Elefantenrunde) zurückgewiesen wurde, und gegen den diese Entscheidung bestätigenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. März 2017 verworfen.

Die NPD sieht sich durch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in ihrem Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien verletzt.

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Saarländische Rundfunk den Spitzenkandidaten der NPD nicht eingeladen hat, da öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten bei der Gestaltung ihres Programms die Bedeutung politischer Parteien berücksichtigen und ihnen unterschiedlichen Raum gewähren dürfen.

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