HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
Klaus Kessler - Stellvertretender Fraktionsvorsitzender - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Klaus Kessler – Stellvertretender Fraktionsvorsitzender – Bild: gruene-fraktion-saar.de
“Das Gleichbehandlungsgesetz wurde im Jahr 2006 auf den Weg gebracht, um die Diskriminierung von Personen oder Personengruppen in unserer Gesellschaft zu unterbinden. Niemand soll wegen seines Geschlechts, Alters, seiner Religion, ethnischen Herkunft, körperlichen oder geistigen Behinderung oder seiner sexuellen Identität benachteiligt werden.

Doch auch heute sind wir von einer echten Gleichbehandlung aller Teile unserer Gesellschaft noch weit entfernt. Das betrifft beispielsweise die Frage einer Legalisierung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner, die inzwischen die Mehrheit der Bevölkerung befürwortet. Dass die Bundesregierung sich dagegen noch immer sträubt, verdeutlicht, wie sehr sie eine Politik vorbei an den Erfordernissen unserer modernen, weltoffenen Gesellschaft betreibt.

Das gilt auch für die saarländische Landesregierung und insbesondere Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer. Unserer Auffassung nach muss die rechtliche Gleichstellung aller Bürgerinnen und Bürger ungeachtet ihrer sexuellen Identität ein Grundrecht sein. Wir fordern daher von der Ministerpräsidentin, in dieser Frage nicht weiterhin ein ignorantes Verhalten an den Tag zu legen und sich für ein Ende dieser Form der Diskriminierung einzusetzen. Das Saarland muss im Zusammenschluss mit allen Ländern, die in dieser Frage Offenheit signalisiert haben, eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der ,Ehe für alle’ einbringen.

Auch was das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt angeht, gibt es erheblichen Nachholbedarf. Laut Statistischem Bundesamt verdienen Frauen im Bundesdurchschnitt 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Dabei arbeitet ein Drittel von ihnen in gleichen oder vergleichbaren Arbeitsverhältnissen wie die Männer. Ein Anspruch auf Entgeltgleichheit muss daher endlich gesetzlich festgeschrieben werden, um dieses diskriminierende Lohngefälle zu beseitigen.”

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