HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Das Oberlandesgericht hat die Klage des ehemaligen Projektsteuerers des IV. Pavillons, Gerd Marx, sowie eine Widerklage der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz abgewiesen. Marx hatte ausstehende Vergütungen von 470.000 Euro eingefordert. Die Stiftung war der Ansicht, dass bereits 730.000 Euro zu viel ausgezahlt wurden und forderte das Geld zurück. Hierzu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Michael Neyses:

“Mit seinem Urteil hat das Oberlandesgericht die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom November 2014 bestätigt. Wie der SR berichtet, hätte die Vergabe der Projektsteuerungsverträge laut Aussagen der Richter europaweit ausgeschrieben werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, seien die Vereinbarungen nichtig. Zudem habe die Stiftung nicht nachweisen können, dass Ex-Vorstand Melcher, der für die Vergabe verantwortlich war, hinter dem Rücken des Kulturministeriums gehandelt habe.

Unabhängig davon, dass sowohl aus dem Melcher-Prozess vor einigen Wochen als auch aus dem jetzigen Prozess keiner der Kläger als Sieger hervorgegangen ist, steht für uns außer Frage: Bei der Auftragsvergabe ist es zu erheblichen, politischen Versäumnissen gekommen. Bereits das Landgericht Saarbrücken hatte im November 2014 argumentiert, es sei davon auszugehen, dass das damalige Kulturministerium über die Vergabe informiert gewesen ist. Darüber hinaus wurde vom Oberlandesgericht im Melcher-Prozess darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz die Höhe der Honorare nicht infrage gestellt habe.

Diese Versäumnisse müssen in direkter Weise Annegret Kramp-Karrenbauer angerechnet werden. Sie war zur Zeit der Auftragsvergabe im Jahr 2009 Kulturministerin und Kuratorin der Stiftung. Vor diesem Hintergrund ist es unvorstellbar, dass sie keine Kenntnis über die freihändige Vergabe ohne europaweite Ausschreibung und über die Verträge gehabt haben soll. Kramp-Karrenbauer hat in ihrer Funktion als Ministerin durch Untätigkeit zugelassen, dass dem Land ein großer finanzieller Schaden entsteht, für den die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuergeldern aufkommen müssen.”

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