DIE LINKE im Saarländischen Landtag fordert ein stärkeres Mitbestimmungsrecht von Jugendlichen im Saarland wie in anderen Bundesländern. Der jugendpolitische Sprecher Dennis Lander:

„In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein etwa sind Städte und Gemeinden verpflichtet, Jugendliche an den Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen (§ 41a Gemeindeordnung Baden-Württemberg: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. … Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.“, §47f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein: „Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.

Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.“). Im Saarland dagegen ist die wichtige Beteiligung junger Menschen lediglich eine Möglichkeit in Form einer Kann-Regelung im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (§49a: „Die Gemeinden können bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen… Für Jugendliche können hierzu Gremien eingerichtet werden.“).

Das Übergehen von Jugendlichen und ihren Interessen darf aber keine Option mehr sein. Das Saarland ist Schlusslicht bei der direkten Demokratie und fällt auch bei der Mitbestimmung Jugendlicher zurück. Es wird Zeit, das zu ändern. Immerhin ist das Recht auf Beteiligung in der vor 25 Jahren verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben.“

Nötig sei zudem ein Wahlrecht ab 16 Jahren für Kommunal- und Landtagswahlen, wie dies in anderen Bundesländern längst Realität ist. „Junge Saarländerinnen und Saarländer müssen ernstgenommen werden und dürfen in puncto Mitbestimmung nicht länger im Vergleich zu ihren Altersgenossinnen und -genossen in anderen Teilen Deutschlands benachteiligt werden“, so Lander abschließend.

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