Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 15.02.2018 gegen einen 45 Jahre alten Deutschen aus Saarbrücken wegen Totschlags Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken – Schwurgericht –  erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, sich zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt am 14.11.2017 – zwischen 10.22 Uhr und 15.58 Uhr – in die Wohnung des später getöteten 41-jährigen russischen Staatsangehörigen Igor Z., begeben zu haben und dort dem Z. mit einem von ihm mitgebrachten Messer, das eine Klingenlänge von circa 11,6 cm aufwies, insgesamt zwanzig Messerstiche in Gesicht, Rücken sowie dessen rechte und linke Flanke versetzt zu haben, wodurch das Opfer  unmittelbar an diesen Verletzungen verstarb, wie es vom Angeschuldigten erkannt und auch angestrebt war.

Hintergrund der Tat soll nach dem Ergebnis der Ermittlungen die Drogenabhängigkeit des Angeschuldigten sein, der durch das spätere Opfer offenkundig mit Drogen versorgt worden ist.  Der Angeschuldigte soll im Anschluss an die Tat das Handy des Opfers sowie Geld und Betäubungsmittel aus einer Holzkiste entwendet haben, welche auf dem Schreibtisch stand. Er soll anschließend die Wohnung  verlassen und die Tatwaffe auf einer Wiese hinter dem Anwesen Königsbruch 9 entsorgt haben, wo sie später aufgefunden werden konnte.

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