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Minister Stephan Toscani begrüßt den Beschluss des Bundesrates von Freitag (29.01.2016), zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. „Dann werden die Prozesse in der Steuerverwaltung leichter handhabbar und nutzerfreundlicher. Für die Bürgerinnen und Bürger soll es mehr Serviceorientierung geben.“

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll weitestgehend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Umsetzung der organisatorischen und technischen Maßnahmen wird schrittweise bis zum Jahr 2022 erfolgen.

Schneller zum Steuerbescheid durch verstärkte Elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt

Um die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen zu verringern, wird der Einsatz der IT-Technik im Steuervollzug weiter gestärkt. Mehr Menschen sollen dafür gewonnen werden, von der elektronischen Steuererklärung Gebrauch zu machen. Das Verfahren ELSTER wird an vielen Stellen weiterentwickelt und verbessert. Die vorausgefüllte Steuererklärung, die 2014 eingeführt wurde, wird erweitert. Steuerbescheide können auf Wunsch des Steuerpflichtigen mittels Abruf über das ELSTER Online-Portal bekannt gegeben werden.

Belege müssen nur auf Nachfrage vorlegt werden

Den Steuererklärungen brauchen künftig grundsätzlich keine Belege mehr beigefügt werden. Sofern Belege dennoch – bei Bedarf – angefordert werden, kann die Übersendung an das Finanzamt  künftig auch elektronisch erfolgen.

Effizienteres Besteuerungsverfahren – Zielgenauerer Ressourceneinsatz

Einfache Fälle des Massenverfahrens sollen künftig verstärkt vollständig automationsgestützt bearbeitet werden. Ein IT-technisches Risikomanagement wird das bei gleichbleibend hohen Qualitätsstandards ermöglichen. Die Kapazitäten der Fachkräfte können damit auf die besonders prüfungswürdigen Fälle konzentriert werden.

Minister Stephan Toscani: „Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss jetzt noch der Umgang mit elektronischen Daten aus dem automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland ab 2017 geregelt werden.“

Der Bundesrat hat hierzu heute einen konkreten Vorschlag gemacht. Vor der Zuordnung der Daten zu bestimmten Steuerpflichtigen oder zu einem bestimmten Finanzamt sind anhand  elektronsicher Risikoaussteuerungen die Kontrollmitteilungen aus dem Ausland von zentraler Stelle zunächst  auf ihren wirtschaftlichen Gehalt zu prüfen.

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