Bild: Wolfgang Henn
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In einer Pressemitteilung kritisieren die Grünen die Haltung des Stadtrates bei der Entscheidung bezüglich der Homburger Altstadt in der vergangenen Sitzung. Stein des Anstoßes ist das Abstimmungsverhalten von CDU und SPD, die nach Auffassung der Grünen prinzipiell deren Ansinnen zustimmen, bei der Abstimmung aber schlussendlich gegen den Antrag stimmten.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Wer der gestrigen Stadtratssitzung beiwohnte, musste sich im Hinblick auf den baulichen Erhalt unserer Altstadt verwundert die Augen reiben. Zwar stimmte die CDU dem Ansinnen der Grünen inhaltlich zu, aber den konkreten Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Altstadt inkl. einer Veränderungssperre lehnten sie ab. Auch die SPD-Fraktion und der Oberbürgermeister gaben nur Lippenbekenntnisse zum Erhalt der Altstadt ab.
Als es ganz konkret um den Erhalt des historischen Stadtkerns am Schlossberg ging, dann war der Großen Koalition das Entgegenkommen eines Investors, der in der Schlossbergstraße 15 sein Haus entgegen der Altstadtsatzung aufstocken will, wichtiger. „Natürlich kann man seine Prioritäten so bauherrenfreundlich setzen, aber man darf sich dann auch nicht wundern, wenn der städtebauliche Wildwuchs über Hand nimmt,“ so Marc Piazolo. „Zudem scheinen bei Einzelfallentscheidungen die richtigen Kontakte in Verwaltung und Rat wohl eine entscheidende Rolle zu spielen. Mit einem Bebauungsplan, an den sich der Stadtrat hält,  wären die Spielregeln für alle gleich.“
Aktuell greift die gültige Altstadtsatzung häufig nicht und die Vorbereitungen für das Förderprogramm städtebaulicher Denkmalschutz sind noch lange nicht abgeschlossen. Selbst der Baudirektor der Stadt Homburg gestand zu, dass ein Bebauungsplan für die Altstadt durchaus ein sinnvolles Instrument für den Erhalt der baulichen und strukturellen Eigenart des historischen Stadtbereiches sei. Diese „Schutzzone“ sollte identisch ausgewiesen werden, wie das Altstadtgebiet im Rahmen des Förderprogramms städtebaulicher Denkmalschutz. Das Förderprogramm steht noch nicht, also darf es auch keinen Bebauungsplan geben. „So beißt sich die Katze in den Schwanz und eine rechtlich verbindliche Regelung wird abgelehnt,“ urteilt Marc Piazolo.
Somit machte die Verwaltung deutlich, dass die Verhinderung der Aufstellung des Bebauungsplanes einzig den Zweck hatte, dem Bauprojekt in der Schlossbergstraße 15 ohne Auflage bzgl. der Gebäudehöhe und Fassadengestaltung den Weg zu ebnen. Dieses Objekt hatte in der Vergangenheit übrigens den Fassadenwettbewerb der Stadt Homburg gewonnen!
„Wir werden uns weiter für unsere historische Altstadt einsetzen,“ verspricht Marc Piazolo. „Gleichzeitig fordern wir die Stadtverwaltung auf, zeitnah einen Entwurf zur Überarbeitung der Altstadtsatzung von 1978 vorzulegen.“
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