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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat in einem Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Klaus Roth  – seit 01.11.2008 Bürgermeister der Kreis- und Universitätsstadt Homburg – das wegen des Tatverdachts der Untreue und des Betrugs geführt wird, am heutigen Vormittag unter Hinzuziehung von Beamten des Landespolizeipräsidiums (Besondere Ermittlungen Korruption (BEK)) richterliche Durchsuchungsanordnungen vollstreckt.

Neben den Diensträumlichkeiten im Rathaus der Kreisstadt Homburg wurde auch die Privatwohnung des Bürgermeisters durchsucht. Zum anderen wurden, ebenfalls wegen des Tatverdachts der Untreue und des Betrugs, aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung auch die Privat- und Geschäftsräume eines Homburger Elektrounternehmers, sowie die Privat- und Geschäftsräume eines Neunkircher IT-Unternehmers durchsucht.

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Dabei besteht für die Ermittler nach den bisherigen Recherchen der Tatverdacht, dass Roth am 19.12.2012 Planungsleistungen für die strukturierte EDV-Verkabelung im Rathaus Homburg in Höhe von brutto 35.105,00 € zum Schein an den Homburger Elektrounternehmer vergeben und die Bezahlung durch die Kreisstadt Homburg am 25.04.2013 veranlasst hat. Allerdings sollen die Arbeiten weder durch die Homburger noch die Neukircher IT-Firma erledigt worden sein. Der Vorwurf: der Bürgermeister, selbst als Gründer und ehemaliger Geschäftsführer der Intrakom GmbH im EDV-Bereich bewandert, soll sich auf Kosten der Stadt Homburg selbst bereichert haben.

Durch dieses berufliche Hintergrundwissen steht für die Staatsanwaltschaft den Verdacht im Raum, dass Roth die in Rede stehenden Ausschreibungsunterlagen in seiner Funktion als Bürgermeister im Rahmen seiner dienstlichen  Zuständigkeiten und Tätigkeiten selbst erstellt hat und über den Scheinauftrag an das Homburger bzw. Neunkirchen Unternehmen seine finanzielle Situation zu verbessern suchte. Das Projekt einer EDV-Verkabelung wurde bei der Kreisstadt Homburg, nach Angaben der Staatsanwaltschaft, übrigens bis heute nicht umgesetzt.

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Neben seiner Tätigkeit als Bürgermeister werfen die Ermittler zusätzlich vor, dass Roth neben seinem Verwaltungsamt zusätzlich als „Key Account Manager“ bei dem Neunkircher IT-Unternehmen tätig sei, und der Firma Aufträge im Bereich der EDV-Dienstleistungen zuschustert. Im Zentrum steht dabei konkret die Entwicklung einer „Software zur Verwaltung von Flüchtlingen“, die mit einer am 11.Dezember 2015 der Kreisstadt in Rechnung gestellten Summe von 24.264,58 € brutto den Gegenstand der Ermittlungen bildet. Diese Leistung soll nicht das IT-Unternehmen, sondern Roth selbst erbracht haben.

Bei den Durchsuchungshandlungen wurde Beweismaterial (Dokumente und Datenträger) gesichert, welches der Auswertung durch die Ermittlungsbehörden bedarf.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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